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Hier findet ihr unsere aktuellen Beschlüsse zum Nachlesen

Beschlusssammlung

Fachliche Weiterqualifikationen werden in der Ortsgruppe aktiv gewürdigt – je nach Bereich in unterschiedlicher Form. Ziel ist, Engagement sichtbar zu machen und wertzuschätzen.


1. Bereich: Einsatz

Anerkannte Qualifikationen:

  • Strömungsretter

  • Bootsführer

  • Einsatztaucher

  • Weitere Fachqualifikationen im Einsatzwesen

Nicht eingeschlossen: Grundausbildungen, die nur Voraussetzung für Fachqualifikationen sind (z. B. Sanitätsausbildung)

Form der Wertschätzung:

  • ATN-Ordner bei erfolgreichem Abschluss der Fachausbildung Wasserrettung

  • Klett-Patch der jeweiligen Qualifikation

  • Feierliche Übergabe der Abzeichen im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung


2. Bereich: Ausbildung

Anerkannte Qualifikationen:

  • Assistent*in Schwimmen

  • Assistent*in Retten

  • Ausbilder*in Schwimmen

  • Ausbilder*in Retten

  • Lehrschein

Form der Wertschätzung:

  • Präsent im Wert von 5 €

  • Namentliche Nennung und feierliche Übergabe bei der Mitgliederversammlung
    (Details zur Ausgestaltung werden von Julia und Karin entwickelt)


3. Verwaltung und Umsetzung

  • Nachverfolgung der Qualifikationen:

    • Einsatzbereich → TL Einsatz

    • Ausbildungsbereich → TL Ausbildung

  • Organisation:

    • Beschaffung der Abzeichen & Präsente erfolgt rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung

Für das Engagement belohnt der Verein die Mitglieder mit Prämienpunkten. 

1. Vergabe von Prämienpunkten

Mitglieder erhalten Prämienpunkte für aktive Mithilfe bei folgenden Tätigkeiten:

TätigkeitPunkte
Ausbildung (im Schwimmbad)1 Punkt pro Ausbildungsabend
Wachdienst – regulär2 Punkte pro Wachtag
Wachdienst – Vertretung3 Punkte (bei kurzfristiger Übernahme)
Einsätze (z. B. Veranstaltungen, Arbeitseinsätze)<3 Std: 1 Punkt
3–5 Std: 2 Punkte
>5 Std: 3 Punkte
Besondere LeistungenZusätzliche Bonuspunkte durch Vorstand (z. B. für Bootcamp, Aufrödeln, Ausbildertag etc.)

 


2. Einlösung von Prämienpunkten

  • Standard-Prämien:
    Einlösung über eine zentrale Prämienliste

  • Individuelle Prämienwünsche:
    Möglich – unter folgenden Bedingungen:

    • 1 Punkt = 0,50 €

    • Prämie muss im DLRG-Kontext stehen
      (z. B. Arena-Badeanzug, Schwimmbrille, Taschenlampe …)

    • Einkauf auch außerhalb der offiziellen Materialstelle möglich

    Ablauf für individuelle Prämienwünsche:

    1. Vorab einreichen über das Bonusheft mit:

      • gewünschtem Artikel

      • Preis

      • Bezugsquelle

    2. Genehmigung abwarten

    3. Nach Kauf: Rechnung einreichen

    4. Auszahlung erfolgt – entsprechend Punktestand, maximal bis zur verfügbaren Punktzahl


3. Verwaltung

  • Zuständig für:

    • Punkteverwaltung

    • Prüfung und Genehmigung individueller Prämienwünsche

  • Aktuell beauftragt: Referentin Wachdienst, Referentin Ausbildung

1. Schutzkleidung – Bedarf & Gefahren

Schutzkleidung schützt Einsatzkräfte u. a. vor:

  • mechanischen Gefahren (Schnitt, Stoß, Quetschung)

  • Witterung (Kälte, Nässe, UV-Strahlung)

  • biologischen/chemischen Einwirkungen (Blut, Desinfektionsmittel)

  • fehlender Sichtbarkeit (Nacht, Verkehr)

PSA (Persönliche Schutzausrüstung) für den mobilen Einsatz wird bei Qualifikation separat geregelt.


2. Konkreter Bedarf nach Bereich

2.1 Wachdienst (stationär)

  • DLRG-Shirt (intakt, gebrandet, wird gestellt & zurückgefordert bei Austritt)

  • Vorrat für kurzfristige Ausgabe vorhanden

2.2 Mobiler Wasserrettungsdienst

  • Einsatzjacke & -hose

  • Arbeitshandschuhe (wassertauglich)

  • S3-Sicherheitsschuhe mit Knöchelschutz

2.3 Arbeitseinsätze, Absicherungen, Sanitätsdienste

  • Bedarfsspezifisch nach Rücksprache mit Führungskraft

2.4 Bereichsübergreifend

  • Infektionsschutzhandschuhe

  • Sonnenschutz

  • Insektenschutz

  • Arbeitshandschuhe


3. Finanzierung & Bezuschussung

Bereich 2.1 & 2.4

  • Ausstattung wird vollständig durch die Ortsgruppe bereitgestellt

Bereich 2.2 (Mobiler Wasserrettungsdienst)

  • 200 € einmaliger Zuschuss nach Erlangen der Fachqualifikation (schriftlicher Antrag notwendig)

  • 100 € Zuschuss alle 5 Jahre zur Erneuerung (ebenfalls mit Antrag)


4. Poolkleidung

  • Für Einsatzkräfte in Qualifizierung oder bei kurzfristigem Bedarf (Wetter, Lehrgang etc.)

  • Einsatzkleidung in verschiedenen Größen zur Ausleihe

  • Ausgabe & Rückgabe werden dokumentiert

  • Temporäre Bereitstellung von S3-Schuhen möglich, wenn kein passender Verleihbestand vorhanden ist


5. Finanzierung

  • Vorrangig durch bereichsinterne Mittel

  • Zusätzlich: Fördermittel von Kommune, Kreis, Land, Bund

  • Wirtschaftlich einkaufen (Setpreise, Materialstellen-Rabatte)


6. Schlussbestimmungen

  • Frühere Regelungen werden ersetzt

  • Regelmäßige Überprüfung aufgrund Preisentwicklung und veränderter Anforderungen vorgesehen

1. Ziel und Geltungsbereich

Die DLRG Ortsgruppe Bühl-Bühlertal e.V. würdigt das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder bei längeren Veranstaltungen, Einsätzen und Fortbildungen mit einer gestaffelten Verpflegungspauschale.
Der Beschluss gilt bereichsübergreifend, insbesondere auch für das Referat Wachdienst.


2. Verpflegungspauschalen bei Veranstaltungen

Voraussetzungen für die Auszahlung

Vorab:

  • Zustimmung des zuständigen Vorstandsmitglieds erforderlich

  • Information des Gesamtvorstands über die Veranstaltung

Im Nachgang:

  • Ausgabenbeleg mit tatsächlicher Teilnehmerzahl erforderlich

  • Prüfung & Freigabe durch das zuständige Vorstandsmitglied

Kostensätze:

Dauer der VeranstaltungPauschale pro Person
Ab 3 Stunden2,00 €
Ab 6 Stunden5,00 €

Wichtig:
Das Geld wird nicht an Einzelpersonen ausgezahlt, sondern zur direkten Verpflegung der Gruppe vor Ort genutzt.
Wird dies nicht umgesetzt, verfällt der Anspruch.


3. Verpflegung im Referat Wachdienst

Für den stationären Wasserrettungsdienst in Hügelsheim und Stollhofen gelten folgende Regelungen:

Organisation:

  • Verpflegungsgeld stammt aus den Aufwandsentschädigungen der Betreiber

  • Ausgabenbelege müssen geführt und aufbewahrt werden

  • Verpflegte Personenanzahl muss angegeben werden

Kostensätze (Wachdienst):

EinsatztagPauschale pro PersonMaximal anrechenbare Personen
Sonn-/Feiertag5,00 €15 Personen
  • Auch Wachgänger:innen ohne Plan-Eintrag oder Gäste können mitverpflegt werden (im Rahmen der Obergrenze).

  • Bei Sonderveranstaltungen mit Wachdienst-Überschneidung kann zusätzlich nach den allgemeinen Sätzen abgerechnet werden (mit Vermerk auf Beleg).


4. Schlussbestimmungen

  • Frühere Regelungen zu Verpflegungspauschalen werden mit Inkrafttreten dieses Beschlusses ersetzt.

  • Eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Pauschalen ist vorgesehen.


Hinweis:
Für alle Auszahlungen gilt: Sorgfältige Dokumentation ist Pflicht – ohne Belege & Personenangabe keine Auszahlung.

Der Verein übernimmt die Startgebühren für Qualifikationswettkämpfe im Rettungssport – ausschließlich für Mitglieder und nur mit vorheriger Meldung.

Regelung im Überblick

  • Was wird übernommen: Startgebühren für Qualifikationswettkämpfe im Rettungssport

  • Voraussetzungen für Kostenübernahme:

    • Nur für aktive Mitglieder

    • Teilnehmerliste muss vor oder mit der Anmeldung beim Vorstand eingereicht werden

  • Wichtig:

    • Keine Erstattung bei verspäteter oder fehlender Meldung

    • Keine Übernahme für Nichtmitglieder

Der Zugang zur Fahrzeughalle erfolgt über ein elektronisches Chipsystem (Salto). Der Verein stellt die Erstausstattung zur Verfügung, bei Verlust muss Ersatz bezahlt werden. Ein Pfand wird erhoben.

Regelung im Überblick

  • Zugangssystem: Elektronisches Chip-System der Firma Heyd (Salto) ist aktiv.

  • Chip-Ausgabe:

    • Erstausstattung kostenlos (vom Verein getragen)

    • Verlust: Ersatzchip muss auf eigene Kosten angeschafft werden

    • Pfand pro Chip:20,00 EUR

  • Zugangsberechtigte Personengruppen:

    • Vorstandsmitglieder

    • Jugendvorstand

    • Referenten

    • Einsatzgruppe

    • Fahrer*innen für den Wachdienst

    • THW (erhält 2 Chips)

  • Hinweis: Jeder Chip ist personalisiert. Verlust bitte sofort melden, um Missbrauch zu vermeiden.

Beim Getränkekauf wird der volle Betrag inklusive Pfand erstattet.

Pfand soll nach Möglichkeit vollständig zurückgegeben werden. Der Betrag wird bei Rückgabe brutto (inkl. Pfand) erstattet – aber ohne Überwachung. Jede*r trägt Mitverantwortung, Pfandverluste zu vermeiden.

Regelung im Überblick

  • Pfanderstattung: Beim Getränkekauf wird der komplette Betrag inkl. Pfand zurückerstattet – wenn das Pfand zurückkommt.

  • Keine Kontrolle: Es wird nicht überwacht, wer Pfand zurückbringt. Wir setzen auf Vertrauen und Eigenverantwortung.

  • Wichtig:

    • Auch wenn Differenzen vom Verein getragen werden, ist es ausdrücklich das Ziel, dass kein Pfand verloren geht!

    • Jede Rückgabe hilft, Verluste zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.

  • Appell an alle: Bitte bringt euer Pfand zurück – im Sinne der Gemeinschaft und der Vereinskasse.

Außerplanmäßige Nutzung von Fahrzeugen (KFZ) und Boot ist nur mit vorheriger Information und Genehmigung erlaubt.

Regelung im Überblick

  • Planmäßiger Einsatz:

    • Beide Fahrzeuge und das Boot sind standardmäßig beim Wachdienst eingeplant.

    • In diesen Fällen ist keine gesonderte Anmeldung notwendig.

  • Außerplanmäßiger Einsatz:

    • Vor Nutzung ist das zuständige Vorstandsmitglied (z. B. Leiter Einsatz) zu informieren.

    • Zusätzlich gilt: Alle außerplanmäßigen Fahrzeugbewegungen (außer bei Wachdienst oder Einsatz) → müssen vorab in der Ressourcen-App eingetragen und genehmigt werden.

  • Bei Unsicherheit gilt: Lieber einmal mehr Rücksprache halten – spontane Nutzung ohne Genehmigung ist unzulässig.

Die außerplanmäßige Nutzung von Tauchausrüstung (z. B. Tauchgeräte) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und muss vorab beim zuständigen Vorstandsmitglied angemeldet werden.

Voraussetzungen für die Nutzung

  • Vorherige Anmeldung
    Nutzung muss dem zuständigen Vorstandsmitglied vorher bekannt gemacht werden (z. B. Leiter Einsatz oder Referent Tauchen).

  • Nachweise erforderlich (in Kopie vorzulegen):

    • Gültiger Tauchschein

    • Tauchtauglichkeitsuntersuchung

    • Nachweis über private Versicherung

  • Wichtig:

    • Mündliche Info reicht nicht!

    • Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung.

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