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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bühl-Bühlertal e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bühl-Bühlertal e.V. findest du hier .
Fachliche Weiterqualifikationen werden in der Ortsgruppe aktiv gewürdigt – je nach Bereich in unterschiedlicher Form. Ziel ist, Engagement sichtbar zu machen und wertzuschätzen.
Anerkannte Qualifikationen:
Strömungsretter
Bootsführer
Einsatztaucher
Weitere Fachqualifikationen im Einsatzwesen
Nicht eingeschlossen: Grundausbildungen, die nur Voraussetzung für Fachqualifikationen sind (z. B. Sanitätsausbildung)
Form der Wertschätzung:
ATN-Ordner bei erfolgreichem Abschluss der Fachausbildung Wasserrettung
Klett-Patch der jeweiligen Qualifikation
Feierliche Übergabe der Abzeichen im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung
Anerkannte Qualifikationen:
Assistent*in Schwimmen
Assistent*in Retten
Ausbilder*in Schwimmen
Ausbilder*in Retten
Lehrschein
Form der Wertschätzung:
Präsent im Wert von 5 €
Namentliche Nennung und feierliche Übergabe bei der Mitgliederversammlung
(Details zur Ausgestaltung werden von Julia und Karin entwickelt)
Nachverfolgung der Qualifikationen:
Einsatzbereich → TL Einsatz
Ausbildungsbereich → TL Ausbildung
Organisation:
Beschaffung der Abzeichen & Präsente erfolgt rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung
Für das Engagement belohnt der Verein die Mitglieder mit Prämienpunkten.
Mitglieder erhalten Prämienpunkte für aktive Mithilfe bei folgenden Tätigkeiten:
Tätigkeit | Punkte |
---|---|
Ausbildung (im Schwimmbad) | 1 Punkt pro Ausbildungsabend |
Wachdienst – regulär | 2 Punkte pro Wachtag |
Wachdienst – Vertretung | 3 Punkte (bei kurzfristiger Übernahme) |
Einsätze (z. B. Veranstaltungen, Arbeitseinsätze) | <3 Std: 1 Punkt 3–5 Std: 2 Punkte >5 Std: 3 Punkte |
Besondere Leistungen | Zusätzliche Bonuspunkte durch Vorstand (z. B. für Bootcamp, Aufrödeln, Ausbildertag etc.) |
Standard-Prämien:
Einlösung über eine zentrale Prämienliste
Individuelle Prämienwünsche:
Möglich – unter folgenden Bedingungen:
1 Punkt = 0,50 €
Prämie muss im DLRG-Kontext stehen
(z. B. Arena-Badeanzug, Schwimmbrille, Taschenlampe …)
Einkauf auch außerhalb der offiziellen Materialstelle möglich
Ablauf für individuelle Prämienwünsche:
Vorab einreichen über das Bonusheft mit:
gewünschtem Artikel
Preis
Bezugsquelle
Genehmigung abwarten
Nach Kauf: Rechnung einreichen
Auszahlung erfolgt – entsprechend Punktestand, maximal bis zur verfügbaren Punktzahl
Zuständig für:
Punkteverwaltung
Prüfung und Genehmigung individueller Prämienwünsche
Aktuell beauftragt: Referentin Wachdienst, Referentin Ausbildung
Schutzkleidung schützt Einsatzkräfte u. a. vor:
mechanischen Gefahren (Schnitt, Stoß, Quetschung)
Witterung (Kälte, Nässe, UV-Strahlung)
biologischen/chemischen Einwirkungen (Blut, Desinfektionsmittel)
fehlender Sichtbarkeit (Nacht, Verkehr)
PSA (Persönliche Schutzausrüstung) für den mobilen Einsatz wird bei Qualifikation separat geregelt.
2.1 Wachdienst (stationär)
DLRG-Shirt (intakt, gebrandet, wird gestellt & zurückgefordert bei Austritt)
Vorrat für kurzfristige Ausgabe vorhanden
2.2 Mobiler Wasserrettungsdienst
Einsatzjacke & -hose
Arbeitshandschuhe (wassertauglich)
S3-Sicherheitsschuhe mit Knöchelschutz
2.3 Arbeitseinsätze, Absicherungen, Sanitätsdienste
Bedarfsspezifisch nach Rücksprache mit Führungskraft
2.4 Bereichsübergreifend
Infektionsschutzhandschuhe
Sonnenschutz
Insektenschutz
Arbeitshandschuhe
Bereich 2.1 & 2.4
Ausstattung wird vollständig durch die Ortsgruppe bereitgestellt
Bereich 2.2 (Mobiler Wasserrettungsdienst)
200 € einmaliger Zuschuss nach Erlangen der Fachqualifikation (schriftlicher Antrag notwendig)
100 € Zuschuss alle 5 Jahre zur Erneuerung (ebenfalls mit Antrag)
Für Einsatzkräfte in Qualifizierung oder bei kurzfristigem Bedarf (Wetter, Lehrgang etc.)
Einsatzkleidung in verschiedenen Größen zur Ausleihe
Ausgabe & Rückgabe werden dokumentiert
Temporäre Bereitstellung von S3-Schuhen möglich, wenn kein passender Verleihbestand vorhanden ist
Vorrangig durch bereichsinterne Mittel
Zusätzlich: Fördermittel von Kommune, Kreis, Land, Bund
Wirtschaftlich einkaufen (Setpreise, Materialstellen-Rabatte)
Frühere Regelungen werden ersetzt
Regelmäßige Überprüfung aufgrund Preisentwicklung und veränderter Anforderungen vorgesehen
Die DLRG Ortsgruppe Bühl-Bühlertal e.V. würdigt das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder bei längeren Veranstaltungen, Einsätzen und Fortbildungen mit einer gestaffelten Verpflegungspauschale.
Der Beschluss gilt bereichsübergreifend, insbesondere auch für das Referat Wachdienst.
Voraussetzungen für die Auszahlung
Vorab:
Zustimmung des zuständigen Vorstandsmitglieds erforderlich
Information des Gesamtvorstands über die Veranstaltung
Im Nachgang:
Ausgabenbeleg mit tatsächlicher Teilnehmerzahl erforderlich
Prüfung & Freigabe durch das zuständige Vorstandsmitglied
Dauer der Veranstaltung | Pauschale pro Person |
---|---|
Ab 3 Stunden | 2,00 € |
Ab 6 Stunden | 5,00 € |
Wichtig:
Das Geld wird nicht an Einzelpersonen ausgezahlt, sondern zur direkten Verpflegung der Gruppe vor Ort genutzt.
Wird dies nicht umgesetzt, verfällt der Anspruch.
Für den stationären Wasserrettungsdienst in Hügelsheim und Stollhofen gelten folgende Regelungen:
Organisation:
Verpflegungsgeld stammt aus den Aufwandsentschädigungen der Betreiber
Ausgabenbelege müssen geführt und aufbewahrt werden
Verpflegte Personenanzahl muss angegeben werden
Einsatztag | Pauschale pro Person | Maximal anrechenbare Personen |
---|---|---|
Sonn-/Feiertag | 5,00 € | 15 Personen |
Auch Wachgänger:innen ohne Plan-Eintrag oder Gäste können mitverpflegt werden (im Rahmen der Obergrenze).
Bei Sonderveranstaltungen mit Wachdienst-Überschneidung kann zusätzlich nach den allgemeinen Sätzen abgerechnet werden (mit Vermerk auf Beleg).
Frühere Regelungen zu Verpflegungspauschalen werden mit Inkrafttreten dieses Beschlusses ersetzt.
Eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Pauschalen ist vorgesehen.
Hinweis:
Für alle Auszahlungen gilt: Sorgfältige Dokumentation ist Pflicht – ohne Belege & Personenangabe keine Auszahlung.
Der Verein übernimmt die Startgebühren für Qualifikationswettkämpfe im Rettungssport – ausschließlich für Mitglieder und nur mit vorheriger Meldung.
Was wird übernommen: Startgebühren für Qualifikationswettkämpfe im Rettungssport
Voraussetzungen für Kostenübernahme:
Nur für aktive Mitglieder
Teilnehmerliste muss vor oder mit der Anmeldung beim Vorstand eingereicht werden
Wichtig:
Keine Erstattung bei verspäteter oder fehlender Meldung
Keine Übernahme für Nichtmitglieder
Der Zugang zur Fahrzeughalle erfolgt über ein elektronisches Chipsystem (Salto). Der Verein stellt die Erstausstattung zur Verfügung, bei Verlust muss Ersatz bezahlt werden. Ein Pfand wird erhoben.
Zugangssystem: Elektronisches Chip-System der Firma Heyd (Salto) ist aktiv.
Chip-Ausgabe:
Erstausstattung kostenlos (vom Verein getragen)
Verlust: Ersatzchip muss auf eigene Kosten angeschafft werden
Pfand pro Chip:20,00 EUR
Zugangsberechtigte Personengruppen:
Vorstandsmitglieder
Jugendvorstand
Referenten
Einsatzgruppe
Fahrer*innen für den Wachdienst
THW (erhält 2 Chips)
Hinweis: Jeder Chip ist personalisiert. Verlust bitte sofort melden, um Missbrauch zu vermeiden.
Beim Getränkekauf wird der volle Betrag inklusive Pfand erstattet.
Pfand soll nach Möglichkeit vollständig zurückgegeben werden. Der Betrag wird bei Rückgabe brutto (inkl. Pfand) erstattet – aber ohne Überwachung. Jede*r trägt Mitverantwortung, Pfandverluste zu vermeiden.
Pfanderstattung: Beim Getränkekauf wird der komplette Betrag inkl. Pfand zurückerstattet – wenn das Pfand zurückkommt.
Keine Kontrolle: Es wird nicht überwacht, wer Pfand zurückbringt. Wir setzen auf Vertrauen und Eigenverantwortung.
Wichtig:
Auch wenn Differenzen vom Verein getragen werden, ist es ausdrücklich das Ziel, dass kein Pfand verloren geht!
Jede Rückgabe hilft, Verluste zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.
Appell an alle: Bitte bringt euer Pfand zurück – im Sinne der Gemeinschaft und der Vereinskasse.
Außerplanmäßige Nutzung von Fahrzeugen (KFZ) und Boot ist nur mit vorheriger Information und Genehmigung erlaubt.
Planmäßiger Einsatz:
Beide Fahrzeuge und das Boot sind standardmäßig beim Wachdienst eingeplant.
In diesen Fällen ist keine gesonderte Anmeldung notwendig.
Außerplanmäßiger Einsatz:
Vor Nutzung ist das zuständige Vorstandsmitglied (z. B. Leiter Einsatz) zu informieren.
Zusätzlich gilt: Alle außerplanmäßigen Fahrzeugbewegungen (außer bei Wachdienst oder Einsatz) → müssen vorab in der Ressourcen-App eingetragen und genehmigt werden.
Bei Unsicherheit gilt: Lieber einmal mehr Rücksprache halten – spontane Nutzung ohne Genehmigung ist unzulässig.
Die außerplanmäßige Nutzung von Tauchausrüstung (z. B. Tauchgeräte) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und muss vorab beim zuständigen Vorstandsmitglied angemeldet werden.
Vorherige Anmeldung
Nutzung muss dem zuständigen Vorstandsmitglied vorher bekannt gemacht werden (z. B. Leiter Einsatz oder Referent Tauchen).
Nachweise erforderlich (in Kopie vorzulegen):
Gültiger Tauchschein
Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Nachweis über private Versicherung
Wichtig:
Mündliche Info reicht nicht!
Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung.
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